Interessengemeinschaft KAPEA
Satzung IG KAPEA
Präambel
Der Zusammenschluss der Mitglieder der Interessengemeinschaft erfolgt zur Wahrung und Mehrung sowie zum Schutz des investierten Vermögens durch Rechtsgeschäfte mit der KAPEA GmbH und weiteren verbundenen Unternehmen und Personen. Die Interessengemeinschaft ist mangels der Verfolgung eigenwirtschaftlicher Ziele als Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgestaltet.
1. Name
Die Interessengemeinschaft führt den Namen
„IG Kapea“
2. Sitz
Die Interessengemeinschaft hat ihren Sitz in Emdener Strasse 37,10551 Berlin.
3. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr, wobei das Jahr der Gründung der Interessen-gemeinschaft als Rumpfgeschäftsjahr gilt. Das Gründungsjahr ist das Jahr 2019.
4. Zweck der Interessengemeinschaft
Zweck der Interessengemeinschaft ist die Bündelung und Durchsetzung der Interessen der Kunden, Gesellschafter oder Investoren zur Wahrung und Mehrung des Vermögens des Geschäftsmodells der KAPEA GmbH sowie des Schutzes der Investition. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung und Förderung folgender Maß-nahmen:
- Informationsbeschaffung für die Mitglieder über die aktuelle Entwicklung.
- Erarbeitung von Optimierungs- und Handlungsempfehlungen für das Vermögen sowie das Handeln der Mitglieder.
- Unterstützung der Mitglieder bei der Geltendmachung und Verfolgung Ihrer Käufer. Nicht inbegriffen
ist Rechtsberatung, soweit dies den Rechtsanwälten gesetzlich vorbehalten ist.
- Regelmäßige Informationsschreiben und soweit erforderlich Informationsveranstaltungen oder Einrichtung einer Internetplattform zur entsprechenden wechselseitigen Informations-aktualisierung der Mitglieder der Interessen-gemeinschaft.
5. Keine wirtschaftlichen Ziele für die Inter-essengemeinschaft
Die Interessengemeinschaft verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Soweit es dieser überhaupt gibt: Einnahmen und Überschüsse der Interessengemeinschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile, sondern profitieren über die im Interssengemeinschaftszweck genannten Vorteile des Zusammenschlusses. Die Interessengemeinschaft arbeitet zurzeit beitragsfrei.
6. Mitgliedschaft
Mitglieder der Interessengemeinschaft können nat-ürliche und juristische Personen werden. Die Auf-nahme erfolgt nach schriftlicher Antragsstellung mit-gliedsseitig durch Bestätigung. Die Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft setzt die Volljährigkeit des Mitglieds voraus. Über die Annahme des An-trages von Mitgliedern entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen und informiert die Mitglieder. Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Aus-schluss oder Tod. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und kann ordentlich nur mit Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende erfolgen. Die außer-ordentliche Kündigung bleibt von vorbenannter Regelung unberührt bei Vorliegen von außer-ordentlichen Kündigungsgründen.
7. Organe der IG Kapea
Organe der Interessengemeinschaft sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
8. Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung besteht aus sämtlichen Mitgliedern der Interessengemein-schaft.
- Über den Ablauf der Mitgliederversammlung wird Protokoll geführt. Insbesondere sind dort gefasst Beschlüsse unter Benennung des Beschluss-themas und des Abstimmungsergebnisses welches im Rahmen der Stimmabgabe der Mitglieder durch Handzeichen erfasst wird, zu dokumentieren.
9. Satzungsänderung
Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder der Interessengemeinschaft.
10. Datenverarbeitungsklausel
Das Mitglied stimmt mit seinem Beitritt in die Inter-essengemeinschaft zu, dass sämtliche im Rahmen der Mitgliedschaft offengelegte oder bekannt-gewordene personenbezogene Daten von der Interessengemeinschaft automationsunterstützt ge-speichert, bearbeitet und verwendet werden, aus-schließlich in strenger Anbindung an den Zweck der Interessengemeinschaft.
Jedes Mitglied ist einverstanden, dass sein Name, seine Adresse, E-Mail, Telefon-und Faxnummer Mit- gliedern sowie auch berufsangehörigen steuerberat-ender und rechtsberatender Berufe, die zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet sind, bekannt gegeben werden dürfen und gestattet diesen die Nutzung derselben, ausschließlich im Sinne der Orientierung am Interessengemeinschaftszweck zur Förderung und Unterstützung der Umsetzung der Ziele.
11. Auflösung der Interessengemeinschaft
Die Auflösung der Interessengemeinschaft bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung, bei einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder.
Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.
Bei Auflösung des vorhandenen Interessengemein-schaftsvermögens der Interessengemeinschaft, ist dieses Vermögen zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden oder zu gleichen Anteilen an die Mit-glieder der Interessengemeinschaft nach Vorstands-beschluss auszuzahlen.
Berlin, 21.11.2019
Bernd Bausch
Emdener Strasse 37
10551 Berlin
Telefon: 030 40893638
Email: ig-hilfe@protonmail.com
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Satzung04